Kosten + Ablauf

Die Verhaltenstherapie stellt ein sog. Richtlinienverfahren dar; es handelt sich somit um ein wissenschaftlich überprüftes und anerkanntes Behandlungsverfahren, dessen Kosten in der Regel von den Kassen übernommen werden.

Wir vereinbaren zunächst einen Vorgesprächstermin, in dem ich mir einen ersten Eindruck von Ihnen und Ihrem Anliegen mache; prüfe, ob ich Ihnen in Ihrem Anliegen helfen kann oder ob eine Indikation für ein anderes Behandlungsverfahren oder ein anderes Behandlungssetting besteht.

Sollten wir zusammenarbeiten wollen, schließen sich weitere probatorische Sitzungen an, aus denen heraus der Kostenübernahmeantrag bei den Krankenkassen für die eigentlichen therapeutischen Sitzungen gestellt wird.

Mit dem Beginn der Psychotherapie gehen Sie einen Behandlungsvertrag mit mir als Ihre Psychotherapeutin ein. Daraus resultiert, dass Sie zur Zahlung des in Rechnung gestellten Honorars verpflichtet sind. Sie erhalten daher regelmäßig Rechnungen von mir und können diese an Ihre private Krankenversicherung oder/und die Beihilfestelle zur Erstattung weiterleiten.

Die Behandlung endet in der Regel mit Ablauf der beantragten Sitzungen oder auch eher, sollten alle Therapieziele vorzeitig erreicht sein.

Ihre Private Krankenkassen, ebenso wie die Beihilfe, übernehmen die Kosten einer ambulanten Richtlinien- Psychotherapie in dem Umfang, der mit Ihnen bei Abschluss Ihrer Versicherung vereinbart wurde. Ihrem Vertrag können Sie entnehmen, ob und in welchem Umfang die Kosten für die Probatorik und die Therapiesitzungen übernommen werden und welche Antragsformalitäten hierfür erforderlich sind. Bitte erkundigen Sie sich frühzeitig bei Ihrer Versicherung/ Beihilfe.

Die Abrechnung erfolgt nach GOÄ/ GOP mit einem 2,3 – 3,5fachen Steigerungssatz, was einem Honorar von 100,55€ – 153,00€ entspricht.

Nicht bei jeder Versicherung und bei jedem Tarif werden die Kosten vollständig übernommen, so dass eventuell Zuzahlungen notwendig sind.

Natürlich haben Sie auch die Möglichkeit für die Kosten Ihrer Psychotherapie selbst aufzukommen. In diesem Fall erfolgt keine Mitteilung an Ihre Versicherung; es gibt nichts weiteres zu tun.

Die Kosten richten sich auch dann nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) und kosten mit einem 2,3 – 3,5fachen Steigerungssatz ein Honorar von 100,55€ – 153,00€ pro Sitzung.

Paarthemen als Behandlungsanlass werden von den Krankenkassen nicht als Indikation für eine Therapie anerkannt. Daher ist die Paartherapie auch grundsätzlich eine Selbstzahlerleistung.

Für das Erstgespräch berechne ich 150€ pro 50min. Das Erstgespräch bezahlen Sie bitte per Karte vor Ort.

Jede weitere Sitzung kostet dann 190€. Sie erhalten eine monatliche Rechnung.

Die Kosten sind angelehnt an die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).